Bildung ist ein kostbares Gut und wir freuen uns, dass Sie die Aufgabe als KEB-Beauftragte/r übernommen haben. Zusammen können wir ein fundiertes Bildungsprogramm im Landkreis Amberg-Sulzbach gestalten.
Eine Ihrer zentralen Aufgaben als KEB-Beauftragte/r oder Bildungsverantwortliche/r ist es,
- Bildungsveranstaltungen in Ihrer Pfarrgemeinde/Ihres Verbandes zu koordinieren und Ihrer regionalen KEB Geschäftsstelle im Vorfeld zu melden
- dort nachher zur Abrechnung einzureichen oder zumindest für die Statistik zu melden
Grundlage ist dabei das“Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung in Bayern” (kurz: EbFöG) in der novellierten Version von 2019. Diesem Gesetz sind alle Träger der Erwachsenenbildung, sei es Volkshochschule oder KEB gleichermaßen unterworfen. Es regelt, welche Veranstaltungen von den regionalen KEBs finanziell gefördert werden dürfen und somit für die Statistik berücksichtigungsfähig sind und welche nicht.
Als Erwachsenenbildung gelten
alle offenen BILDUNGsveranstaltungen für ERWACHSENE
Offenheit = für jeden/jede zugänglich (d.h. nicht nur für Mitglieder) deshalb: öffentliche Ankündigung
Bildung = pädagogische Leistung in Form von Information, Diskussion, Anleitung, Hinführung, Impulsen etc.
Erwachsene = alle Personen, die das 15.Lebensjahr vollendet haben