Zuschuss-Richtlinien

Ab 01.06.2025 gelten unsere Richtlinien zur Abrechnung von Veranstaltungen.

1. Grundsätzliches

Das Referentinnen- und Referentenhonorar ist vor Ort frei zu vereinbaren. Als Orientierungsgröße kann einHonorar von 80 €/Doppelstunde (1 DST= 90 Min) dienen.
Halbtagesveranstaltungen: 240 €
Tagesveranstaltungen: 400 €

Es werden nur Referentinnen- und Referentenkostenberücksichtigt (z. B. Honorar, Fahrtkosten, Spesen,Geschenke).

Es findet nur eine Defizitfinanzierung statt. Das Defizit muss durch einen Verwendungsnachweis mit Quittungen belegt werden. Das betreffende Formular kann von HIER heruntergeladen werden.

Der Zuschuss richtet sich grundsätzlich nach der Haushaltslage der jeweiligen regionalen KEB.Im Einzelnen hat die jeweilige regionale KEB die letzte Entscheidung.

2. Auszahlung folgender Pauschalen (max. das Defizit) sind möglich: 

  • Pro Abend-/Einzelveranstaltung: 50 €
  • Halber Tag (ab 180 Min.): 100 €
  • Ganzer Tag (ab 360 Min.): 200 €. Dabei können nur die „Bildungszeiten“ angerechnet werden. Beträgt die Summe der Bildungseinheiten bei einer Tagesveranstaltung z.B. nur 180 Min. oder weniger, dann werden nur die entsprechenden Pauschalen berücksichtigt.
  • Wochenende: Summe entsprechend der o.g. Pauschalen zzgl. 10 € pro Person/Ü. max. 500 €
  • Kursangebote: (z.B. Gymnastik, Kreatives Gestalten): 25 € pro DST
  • Führungen: 30 € pro Gruppe und Führung
  • Für das Defizit anrechenbar sind nur Referentinnen- und Referentenkosten (z.B. Honorar, Fahrtkosten, Spesen, Geschenke).

3. Besondere Inhalte und Themen

Inhaltliche Kriterien für besonders förderwürdige Veranstaltungen legt die jeweilige regionale KEB fest.
Besondere Veranstaltungen, die hohe Kosten verursachen, können auch mit bis zu 100% des Defizits
gefördert werden.
In der Regel wird eine individuelle Eintrittsgebühr erhoben. Sofern dies vor Ort nicht möglich ist, übernimmt der Kooperationspartner einen angemessenen Anteil am Defizit.
Ein einfacher Finanzierungsplan (Einnahmen- /Ausgabenrechnung) wird vorher gemeinsam erarbeitet. Neben der finanziellen Unterstützung bietet die jeweilige regionale KEB – je nach Bedarf – noch weitere Unterstützung an (z.B. Werbung, Referentenrecherche).

4. Besondere Veranstaltungen

  • Eltern-Kind-Gruppen werden nach den jeweilig gültigen Richtlinien bezuschusst.
  • Frauen-Gesprächskreise: 80 €
  • Lebensqualität im Alter (LEA)-Gruppen werden nach den jeweilig gültigen Richtlinien bezuschusst.
  • Alpha- bzw. Kath-Kurse werden nach den jeweils gültigen Richtlinien bezuschusst.
  • Bildungswochenenden für Familien mit Kindern können zusätzlich aus dem Familienfond der Diözese gefördert werden. Informationen hierzu erteilt die Hauptabteilung Seelsorge, Stellv. Hauptabteilungsleiter: Herr Alfred Blischke, Tel. 0941 597-1609, Email: alfred.blischke(at)bistum-regensburg.de 
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