Symposium
Geplanter Ablauf:
9:00 Uhr Eröffnung
Michael Cerny, ehem. Oberbürgermeister der Stadt Amberg
Dr. Toni Fickentscher, Organisator des Symposiums
Grußworte Joachim Herrmann, Bayerischer Staatsminister des Innern, für Sport und Integration
9:45 Uhr - 11:15 Uhr
Panel 1: Die Religionsausübungsfreiheit als Wertegrundlage des demokratischen Verfassungsstaates
Speaker:
- S.E. Dr. h.c. mult. Egils Levits, Staatspräsident der Republik Lettland a.D.; ehemals Richter am Gerichtshof der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
- Oberrabbiner Pinchas Goldschmidt, Präsident der Konferenz der Europäischen Rabbiner; Träger des Karlspreises
- Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Anton Zeilinger, Universität Wien, Institut für Quantenoptik und Quanteninformation; Nobelpreisträger der Physik
- Johannes Singhammer Bundestagsvizepräsident a.D.
- anschl. Diskussion
11:15 Uhr - 11:45 Uhr Kaffeepause
11:45 Uhr - 13:30 Uhr Panel 2: Das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften und dessen Grenzen; religiöse Symbole im öffentlichen Raum
Speaker:
- Prof. Dr. Henning Radtke, Richter des Bundesverfassungsgerichts der Bundesrepublik Deutschland
- Prof. Dr. Dres. h.c. Juliane Kokott, Generalanwältin am Gerichtshof der Europäischen Union
-S.E. Dr. Dr. h.c. Kari Kuusiniemi, Präsident des Obersten Verwaltungsgerichtshofes der Republik Finnland
- Dr. Reinhard Müller, Verantwortlicher Redakteur für Zeitgeschehen, Staat und Recht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ)
- anschl. Diskussion
Moderation: Prof. Dr. Anja Seibert-Fohr, Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
13:30 Uhr - 15:45 Uhr Mittagspause
15:45 Uhr - 17:30 Uhr Panel 3: Negative Religionsausübungsfreiheit: Der Schutz des Rechtsstaates vor dem Gottesstaat
Speaker
- Seyran Ates, Autorin und Frauenrechtlerin
- Dr. Ludwig Spaenle, Staatsminister a.D.; Antisemitismus-Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung
- Prof. Dr. Cristina Hermida del Llano, Jean Monnet Chair an der Universität Rey Juan Carlos Madrid
- Prof. Dr. Dr. Stefan Mückl, Professor für Staatskirchenrecht an der päpstlichen Universität Santa Croce in Rom
- anschl. Diskussion
18:00 Uhr Veranstaltungsende
Zum Programminhalt
Panel 1: Die Freiheit der Religionsausübung als Wertegrundlage des demokratischen Verfassungsstaates
Sowohl das deutsche Grundgesetz (Art. 4 GG) als auch die Grundrechte-Charta der Europäischen Union (Art. 10) sowie die Europäische Menschenrechtskonvention (Art. 9) sehen - anders als es der öffentliche Diskurs oftmals vermittelt - nicht nur die Freiheit, seinen Glauben zu bilden und innezuhaben (forum internum), sondern ausdrücklich auch das Ausleben nach außen hin (forum externum) als grundlegenden Wert ihrer jeweiligen Gemeinschaft an. Inhalt des ersten Panels soll die Frage sein, welcher Rolle der Freiheit der Religionsausübung aus staatstheoretischer Sicht zukommt, wenn von einer (staatlichen) Gemeinschaft gesprochen wird, die sich auf Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gründet.
Damit gehen u.a. folgende Fragestellungen einher: Kann es den demokratischen Verfassungsstaat nur wegen oder trotz der Freiheit der Religionsausübung geben? Kann ein freiheitlicher Staat durch den Schutz der sakralen Dimension der Religion im öffentlichen Raum in der Weise profitieren, dass dadurch ein besonderes Verantwortungsbewusstsein vermittelt wird, das über die Ausübung individueller Freiheiten hinausgeht? Besteht ein Zusammenhang zwischen dem Bedeutungsverlust von Religionsgemeinschaften und der Krise der Demokratie? Inwiefern führt das zu einem Erstarken populistischer Bewegungen? Welche Erfahrungen lassen sich aus (autoritären) Systemen herleiten, welche die Ausübung von Religion im öffentlichen Raum verboten haben?
Panel 2: Das Selbstbestimmungsrecht der Religi-onsgemeinschaften und dessen Grenzen; religiöse Symbole im öffentlichen Raum
Das zweite Panel beschäftigt sich mit dem Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften und dessen Grenzen innerhalb von Staat und Gesellschaft. Es wird diskutiert, was man unter einem solchen Recht zu verstehen hat, insbesondere welche Maßstäbe an seine Definition zu stellen sind. Konkret gilt hierbei zu fragen, in welcher Form der Staat bei der Interpretation allgemeine Grundsätze aufstellen darf oder inwiefern er wegen des Selbstbildes einer Religionsgemeinschaft auf eine Plausibilitätsprüfung beschränkt ist.
Weiterhin bedarf es der Diskussion, inwieweit es in Einklang zu bringen ist, dass der Staat einerseits zur religiös-weltanschaulichen Neutralität angehalten ist, andererseits seine staatliche Identität womöglich gerade selbst auf einem bestimmten Glaubensverständnis beruht. Ergeben sich hieraus sogar bestimmte Maßstäbe bei der Abwägung kollidierender Positionen? Das gilt unter anderem auch bei der Frage des Umgangs mit dem Zeigen von religiösen Symbolen durch Individuen im öffentlichen Raum. Wie verhält es sich insbesondere mit Blick auf den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz, der gerade vor Diskriminierung wegen einer bestimmten Religion schützen soll?
Panel 3: Negative Religionsausübungsfreiheit: Der Schutz des Rechtsstaates vor dem Gottesstaat
Einen Kern des demokratischen Verfassungsstaates bildet ebenso das Recht, die Religion wechseln, bewusst keine Religion haben oder sich sogar aktiv gegen eine Religion bekennen zu dürfen. Das umfasst konkret etwa die Thematiken um den rechtlichen Umgang mit Blasphemie und den Schutz anders- bzw. nichtgläubiger Menschen in staatlichen Bildungseinrichtungen.
Neben der Diskussion über den Gehalt der negativen Religionsausübungsfreiheit sollen auch die Gefahren herausgearbeitet werden, die aus einer liberalen Demokratie selbst hervorgehen. Anders ausgedrückt: Inwiefern kann und muss Akteuren Einhalt geboten werden, welche die ihnen gewährten Freiheiten über-schreiten, um einen Staat zu implementieren, der sich nicht auf Freiheit und Rechtsstaatlichkeit gründet, sondern dessen Grundlage eine bestimmte Religion selbst sein soll.
Es soll daher auch erörtert werden, inwieweit der Staat gegen Personen und Vereinigungen vorzugehen hat, die aus religiöser Motivation gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen und einen Gottesstaat errichten wollen - Stichwort: wehrhafte Demokratie (z.B. durch Verbote fundamentalistischer Vereinigungen oder der Möglichkeit der Grundrechtsverwirkung, insbesondere der Meinungs- und Demonstrationsfreiheit). Wie ist also mit politischen Verhaltensweisen umzugehen, die sich nicht mehr von ausschließlich religiös motivierten trennen lassen?
- Änderungen vorbehalten -
Organisator:
Dr. Toni Fickentscher
Tagesmoderation:
Dr. Tomasic Lovro
| Veranstaltungsnr. | 2-30724 |
| Datum | So 05.07.2026, 9:00 - 18:00 Uhr |
| Ort | Rathaussaal, Marktplatz 1, 92224 Amberg |
| Gebühr | Eintritt frei |
| Hinweis: | Neben geladenen Gästen steht für die Öffentlichkeit ein gewisses Kontingent an freien Plätzen zur Teilnahme bereit. Eine vorherige Anmeldung ist allerdings unbedingt erforderlich |
| Veranstalter | KEB mit der Stadt Amberg und der Partnerschaft für Demokratie leben. Mit freundlicher Unterstützung durch die Sparkasse Amberg-Sulzbach, der Conference of European Rabbis (CER) und des Bayerischen Vereins für Toleranz, Demokratie und Menschenwürde e.V. |
| Anmeldung | KEB, Tel. 09621/9117862; info@keb-amberg-sulzbach.de |
| Anmeldung bis | 01.07.2026 |